Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet; es gilt für alle Geschlechter.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Nathalie Pyka, handelnd unter der Bezeichnung "whiteside tattoo" (im Folgenden "Studio") und dem Kunden.
(2) Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der jeweils gültigen Fassung.

§2 Terminvereinbarung und Terminanzahlung

(1) Für die Vereinbarung eines Termins wird eine Terminanzahlung fällig. Die Höhe wird vom Studio vorab festgelegt und richtet sich nach Dauer und Umfang der geplanten Arbeit. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet.
(2) Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur, wenn
a) der Kunde alle vereinbarten Termine innerhalb von 15 Werktage nach der Terminvereinbarung absagt, oder
b) das Studio den Termin aus Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat (ausgenommen Terminverschiebung).
(3) Eine Terminverschiebung durch den Kunden ist bis spätestens 15 Werktage vor dem Termin möglich. In diesem Fall besteht Anspruch auf einen Ersatztermin nach Verfügbarkeit.
(4) Die Anzahlung verfällt als pauschalierter Schadensersatz, wenn
a) der Kunde ohne Absage nicht erscheint (Anspruch auf Ersatztermin und Folgetermine entfällt),
b) eine Absage oder Verschiebung später als 15 Werktage vor dem Termin erfolgt.
Der Kunde bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; dem Studio der Nachweis eines höheren Schadens.

§3 Preise

(1) Preise werden entweder als Festpreise oder nach Zeitaufwand (pro Stunde/Sitzung) vereinbart.
(2) Preisvereinbarungen sind bindend, sofern sich der vereinbarte Aufwand nicht ändert.
(3) Bei Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins kann für die Erstellung der Vorlage eine Pauschale bis zu 30 % des vereinbarten Preises berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde. Bei Zeitabrechnung gelten auch Entwurfs- und Stencilarbeiten sowie Änderungswünsche als Arbeitszeit.
(4) Wünscht der Kunde wesentliche Änderungen am Motiv, kann das Studio einen neuen Preis festlegen. Eine Rückzahlung der Terminanzahlung ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Absage spätestens 15 Wochentage nach der Terminvereinbarung erfolgt.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, in einem für die Durchführung geeigneten Zustand zu erscheinen. Insbesondere gilt:
a) Keine Einnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin.
b) Keine Einnahme von Medikamenten, die die Durchführung ausschließen oder erheblich erschweren (z. B. Gerinnungshemmer), soweit nicht ärztlich erlaubt.
c) Keine Verwendung von Betäubungscremes ohne Absprache mit dem Studio.
d) Keine akuten Infektionskrankheiten oder sonstige Kontraindikationen.
e) Keine bekannten Allergien gegen verwendete Stoffe (Farben, Materialien).
f) Erscheinen in hygienisch zumutbarem Zustand.
g) Bei Tätowierungen: Kunden dürfen weder schwanger sein noch stillen.
(2) Über Allergien, Erkrankungen oder Medikamente (z. B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes) hat der Kunde das Studio vorab zu informieren.
(3) Vor Beginn bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Positionierung der Schablone. Mit Beginn der Arbeit gilt die Zustimmung als erteilt.
(4) Den Anweisungen des Studios ist Folge zu leisten, um Sicherheit zu gewährleisten.
(5) Der Eingriff erfolgt nur nach schriftlicher Einverständniserklärung.
(6) Bei Pflichtverletzungen gilt der Termin als vom Kunden abgesagt.
(7) Das Nutzungsrecht an der auf der Haut verkörperten Gestaltung steht dem Kunden für private Zwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt zu. Kommerzielle Nutzung oder Vervielfältigung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(8) Auf Entwürfe besteht kein Anspruch. Erwerb ist nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen möglich.
(9) Bei vom Kunden eingebrachten Vorlagen stellt er/sie das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§5 Rechte und Pflichten des Studios

(1) Vor jedem Eingriff erfolgt eine schriftliche Aufklärung über Risiken.
(2) Das Studio kann Arbeiten ablehnen, insbesondere wenn
a) fremde Arbeiten kopiert werden sollen,
b) das Motiv dauerhaft nicht umsetzbar ist (z. B. zu klein),
c) das Motiv gegen die Überzeugung des Studios verstößt.
(3) Urheber- und Verwertungsrechte an Entwürfen verbleiben beim Studio.
(4) Erscheint der Kunde ohne Absage, kann das Studio die vereinbarte Vergütung (§ 642 BGB) verlangen und weitere Termine kündigen (§ 643 BGB).
(5) Fotos der Arbeit dürfen nur mit ausdrücklicher, jederzeit widerruflicher Einwilligung zu Werbezwecken genutzt werden. Auf Wunsch ohne erkennbare Darstellung des Gesichts. Unabhängig davon kann das Studio Fotos zu Dokumentationszwecken anfertigen, die nicht veröffentlicht werden.

§6 Nachstechen

(1) Innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung besteht Anspruch auf ein einmaliges kostenloses Nachstechen bei objektiven Farbverlusten. Ausgenommen sind Hände und Füße.
(2) Bei unsachgemäßer Pflege entfällt der Anspruch; Nachstechen ist dann kostenpflichtig.

§7 Haftungsausschluss

(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierenden Folgen (Wundinfektion, Veranlagungen, Schädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeit des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen einen Dermatologen aufzusuchen.

(2) Für Verschmutzungen an Kleidung oder Schuhen durch Farben, Desinfektionsmittel oder andere Materialien wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet. Das Tragen geeigneter Kleidung wird empfohlen.
(3) Die gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§8 Sonstiges

(1) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kassel. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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